Polizeiersetzende Maßnahmen

Durch die massive Zunahme von Großraum- und Schwertransporten in den letzten Jahren sehen sich die Behörden immer mehr dazu veranlasst, die Polizeibegleitung auf private Unternehmen zu verlagern. Schon in den 90er-Jahren wurde mit der Einführung von BF3-Fahrzeugen ein erster Schritt hin zur Privatisierung unternommen. Nun wird durch weitere Projekte die Polizei gänzlich von dieser Aufgabe entbunden. Das breit gefächerte Angebot von Sommer deckt den gesamten Bereich der polizeiersetzenden Maßnahmen ab und bietet Ihnen den bestmöglichen Service rund um die Durchführung Ihres Groß- und Schwertransports. Wartezeiten als Folge von Verspätung oder Ausfall einer polizeilichen Begleitung entfallen von vornherein.

BF4-Begleitung

Mehrere Bundesländer favorisieren den Verwaltungshelfer für die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten. Er wird auf festgelegten Strecken, etwa bei der An- und Abfahrt zu Windparks oder Schwergutherstellern, eingesetzt. Diese Routen werden durch Polizei und Behörden festgelegt und nach einem Regel- und Verkehrszeichenplan abgearbeitet. Seit 2017 sind dazu zwingend Begleitfahrzeuge der 4. Generation notwendig. Sommer hat – einmalig in der Branche – derzeit 50 BF4-Fahrzeuge im Einsatz, deren Wechselverkehrszeichenanlage insgesamt elf Verkehrszeichen nach allen Seiten abstrahlen kann. Über die BF4-Transportbegleitung hinaus umfasst unser leistungsstarker Komplettservice zudem die Streckenprüfung, die Erstellung von Roadbooks sowie die gesamte Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

 

Hilfspolizei

Das Land Niedersachsen startete Anfang des Jahres 2016 das Pilotprojekt „Transportbegleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte“. Hierbei wurden erfahrene Begleitfahrer an der Polizeiakademie Niedersachsen geschult und nach bestandener Prüfung mit dem erforderlichen Erkennungsmaterial ausgestattet. Sommer ist an diesem Pilotprojekt beteiligt – ebenso wie an weiteren. Nach Abschluss des Projekts und mit Beginn seiner landesweiten Umsetzung im Jahr 2018 verfügen wir über 20 zu Hilfspolizisten bestellte Mitarbeiter, die eine polizeiersetzende Begleitung innerhalb Niedersachsens sowohl auf als auch außerhalb der Autobahnen durchführen können.

 

Einsatz firmeneigener BF4-Fahrzeuge nach behördlicher Vorgabe Bundeslandspezifische Schulungen unserer Verwaltungshelfer für die Tätigkeit ohne gesonderte Einweisung
Anmeldung der Hilfspolizeibegleitung bei der zuständigen Polizeibehörde unter Einhaltung der Meldefristen
Ggf. erforderliche Streckeneinweisung durch die örtliche Polizei
Durchführung der Hilfspolizeibegleitung durch firmeneigene Hilfspolizeibeamte
Erstellung von Roadbooks in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
Enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen zuständigen Behörden